Beschreibung

KAWA II – mit variablem Plattformdesign für den Kastenwagen

Der komplett aus Aluminium gefertigte Plattformträger KAWA II für Kastenwagen verfügt über ein variables Plattformdesign und lässt sich optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen. Egal ob Sie einen Roller, bis zu 3 Fahrräder oder E-Bikes transportieren möchten. Mit seinen 150 kg Nutzlast (optional 200 kg) ist das kein Problem. Stellen Sie sich den für Sie passenden KAWA II zusammen.

Die Plattform ist geschlossen, wodurch die Ladung nicht mehr so stark dem Spritzwasser ausgesetzt ist. Die Haltearme und Reifen-Keile mit dem bequem zu bedienenden Ratschenschnellverschluss sind z.B. sehr gut für E-Bikes geeignet. Sie sind die ideale Ergänzung zum KAWA II. Der Haltebügel ist abnehmbar, um die Hecktüren Ihres Kastenwagens komplett zu öffen. Dadurch erhalten Sie einen freien Zugang zum Stauraum im Heck. Die im Rollerrüsatz enthaltenden Radbügel sowie die Radschalen für Fahrräder sind stufenlos verstellbar, um sie optimal an Ihr Fahrzeug anzupassen.

Integrierte Auffahrrampe

Die Auffahrrampe (KAWA II für 1 Roller) ist in die Plattform integriert und kann platzsparend und sicher transportiert werden. Zum Beladen wird sie einfach unter der Plattform hervorgezogen.

Ihr Plus:

  • Nutzlast: bis zu 150 kg (optional 200 kg)
  • EG-Typengenehmigung vorhanden
  • Für 1 Roller oder max. 3 Fahrräder
  • Mit integrierter Auffahrrampe (Rollerrüstsatz)
  • Variables Plattformdesign
  • Freier Zugang zu den Hecktüren
  • Abnehmbarer Haltebügel
  • Haltearme und Reifenkeile mit Ratschenschnellverschluss
  • Komplett aus Aluminium
  • Ohne Werkzeug abnehmbar
  • Inkl. Aufnahmeelemente für Kastenwagen

Rüstsätze:

  • KAWA II Plattformträger (ohne vorderen Haltebügel).
  • KAWA II Plattformträger für 1 Roller  - inkl. integrierte Auffahrrampe, Radbügel, Spanngurte, Ringösen (ohne vorderen Haltebügel)
  • KAWA II Plattformträger für 2 Fahrräder - inkl. vorderen Haltebügel, Reifen-Keile, Haltearme
  • KAWA II Plattformträger für 3 Fahrräder - inkl. vorderen Haltebügel, Reifen-Keile, Haltearme
  • KAWA II Plattformträger Rüstsatz vorderer Haltebügel zur Nachrüstung
  • KAWA II Plattformträger Rüstsatz für 3 Fahrräder
Artikelnummer Rüstsatz Nutzlast Gewicht Material Höhe Beladungstiefe Breite
1884641 Plattformträger ohne Haltebügel 150 kg 19.5 kg Metall 700 mm 590 mm 2010 mm
1884642 1 Roller 150 kg 51.3 kg Metall 700 mm 590 mm 2010 mm
1884643 2 Fahrräder 150 kg 48.8 kg Metall 700 mm 590 mm 2010 mm
1884644 3 Fahrräder 150 kg 49.2 kg Metall 700 mm 590 mm 2010 mm
Trägersystem Kastenwagen

KAWA II – mit variablem Plattformdesign für den Kastenwagen

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Auszeichnungen

FAQ

Dank langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how bieten wir Ihnen Anhängekupplungen für die meisten europäischen Fahrzeuge an. Sollte die richtige Vorrichtung nicht dabei sein, können passende Anhängekupplungen in Einzelanfertigung durch uns oder unsere Servicepartner realisiert werden. Bitte beachten Sie die zulässigen Anhängelasten Ihres Wohnmobils (Fahrzeug-, COC-Papiere)! Alternativ kann bei fehlender Eintragung in den Papieren in Absprache mit dem TÜV sicher eine Lösung gefunden werden.
Damit wir Ihre Anfrage korrekt und ohne Verzögerung bearbeiten können, ist es wichtig, dass Ihre Angaben vollständig sind. Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen: Basisfahrzeug Reisemobilhersteller Modell/Handelsbezeichnung Baujahr Fahrgestellnummer zusätzliche Daten wie z. B. Wassertank, Rahmenverlängerung vorhanden usw. Sollten Informationen fehlen, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Der D-Wert gibt Auskunft über die Stärke einer Anhängekupplung. Er wird nach folgender Formel berechnet – wobei G(K) das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Tonnen angibt und G(A) das Gesamtgewicht des Anhängers in Tonnen. D = G(K) x G(A) x 9,81 / G(K)+G(A) G(K) +G(A) Berechnung an einem konkreten Beispiel (Fiat Ducato mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einer Anhängelast von 2 Tonnen): D = 3,5 x 2,0 x 9,81 = 12,50 kN 3,5 + 2,0 Tipp: Die tatsächlich zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 28 oder O1 angeführt. Von allen angegebenen Werten ist immer der niedrigste Wert für die Zulassung maßgebend.
Bei Wohnmobilen müssen viele Faktoren in Betracht gezogen werden, um beurteilen zu können, was das Fahrzeug „tragen“ kann. Zum einen sind die allgemeinen Fahrzeugdaten wie Hinterachslast und Gesamtgewicht zu berücksichtigen, um die Zuladungskapazität zu ermitteln. Auch die Belastbarkeit des Wohnmobilchassis und einer eventuell vorhandenen Chassisverlängerung ist zu klären.
In vielen Fällen ist ein Original-Chassis (z. B. Fiat, Mercedes, etc.) zu kurz, um ein Reisemobil bauen zu können. Deshalb ist häufig eine Rahmenverlängerung erforderlich. Sie trägt die Heckgarage beziehungsweise den gesamten Heckbereich des Fahrzeuges. Bei einer Heckgarage mit einer Nutzlast von 150 Kilogramm sind beispielsweise deutlich geringere Kräfte im Spiel als bei einer Anhängerkupplung mit einer Nutzlast von 2.000 Kilogramm oder einem zusätzlichen Ladungsträger. In diesem Fall muss die Rahmenverlängerung mit EG-geprüften Bauteilen verstärkt werden, um eine stabile Verbindung herzustellen. Für die Montage einer Anhängekupplung oder eines Lastenträgers ist die Verstärkung der Rahmenverlängerung mit entsprechenden Bauteilen vorgeschrieben.
Anhängekupplung und Lastenträger sind kombinierbar, eine gleichzeitige Nutzung ist jedoch nicht möglich. Lastenträger können bei einem Fahrzeugwechsel weiter genutzt werden. Es werden nur die fahrzeugspezifischen Aufnahmen benötigt. Der Elektrokabelsatz muss immer separat bestellt werden. Bei einer vorhandenen Anhängekupplung entfällt diese Notwendigkeit.
Das X-Maß gibt den Überhang des Wohnmobilaufbaus über das Serienfahrgestell an. Sollte Ihr Fahrzeug noch nicht in unserer Datenbank gelistet sein, geben Sie bitte bei einer Bestellung die in der Zeichnung eingetragenen Maße an! Ist an Ihrem Fahrzeug in dem mit „Z“ betitelten Bereich ein Tank, ein Staufach oder ähnliches eingebaut, fordern Sie bitte telefonisch ein gesondertes Maßblatt an! Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die zulässige Beladung eines Motorradträgers am Reisemobil ist abhängig von der zulässigen Hinterachslast des Fahrzeuges und der technisch zulässigen Belastung des Trägers. Wichtig ist auch, welche Gewichte der Aufbauhersteller im Einzelnen freigibt. Hier gibt es verschiedene Chassis und Rahmenverlängerungen, die unterschiedlich stark belastbar sind. Mit der folgenden Formel lässt sich die mögliche Zuladung errechnen: F(L) = zulässige Ladungsmasse F(HA) = Differenz aus zulässiger (aus Kfz-Schein) und realer/gewogener Hinterachslast A = Radstand B = wirksamer Hebelarm der Ladungsmasse (Zur überschlägigen Berechnung kann davon ausgegangen werden, dass der Schwerpunkt der Ladung etwa 350 Millimeter hinter dem Fahrzeugende liegt.) F(L) = F(HA) x A A + B Sollten Sie eine höhere Beladung wünschen, als errechnet wurde, ist es eventuell möglich, die Achslast durch eine Auflastung zu erhöhen.
Als Nutzer eines Lastenträgers sind Sie für die korrekte Sicherung des Transportgutes verantwortlich. Ein Roller wird beispielsweise mithilfe eines Haltearmes am Lenker fixiert und so gegen Umfallen gesichert – und anschließend fest verzurrt. Dazu werden Radbügel an der Standard-Motorradwanne befestigt und die Reifen mit Riemen gesichert. Mit den Spanngurten muss der Roller noch stramm in die Federn gezogen werden. Unsere Lastenträger sind für diesen Zweck mit Ringösen ausgestattet. Mit unserem universellen Zurrbandset ist für nahezu jeden Roller oder Scooter optimale Ladungssicherung gewährleistet. Der sichere Transport eines Fahrrades oder E-Bikes wird mit Haltearmen und Radschalen gewährleistet. Beide Elemente sind mit komfortablen Ratschen-Schnellverschlüssen versehen.